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Nutzungsbedingungen für Gastgeber

Zuletzt aktualisiert: 2026-05-16

Diese deutsche Übersetzung dient nur zu Informationszwecken. Im Falle von Abweichungen ist die japanische Fassung maßgeblich.

Diese Nutzungsbedingungen für Gastgeber (im Folgenden „Nutzungsbedingungen") legen die Rechte und Pflichten zwischen Miki Matsushima (im Folgenden „Betreiber") und jedem Gastgeber fest, der über die vom Betreiber betriebene Buchungsplattform für Erlebnisse für internationale Reisende „NOREN" (im Folgenden „Dienst") Erlebnisse anbietet (jeweils ein „Gastgeber").

Mit Abschluss der Registrierung beim Dienst gilt der Gastgeber als mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.


Artikel 1 (Geltungsbereich)

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Beziehungen zwischen einem Gastgeber und dem Betreiber im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes.
  2. Nutzt ein Gastgeber den Dienst auch als Nutzer, gelten zusätzlich die gesondert festgelegten NOREN-Nutzungsbedingungen.
  3. Neben diesen Nutzungsbedingungen gelten auch die auf dem Dienst gesondert festgelegten Einzelbestimmungen, Richtlinien, Mitteilungen und Ähnliches (im Folgenden „Einzelbestimmungen") als Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und den Einzelbestimmungen gehen die Einzelbestimmungen vor.

Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)

In diesen Nutzungsbedingungen haben die verwendeten Begriffe die folgende Bedeutung:

  1. „Dienst": die vom Betreiber betriebene Buchungsplattform für Erlebnisse „NOREN".
  2. „Gastgeber": jedes Unternehmen oder jede Einzelperson, die über den Dienst ein Erlebnis anbietet.
  3. „Veranstalter": die Person, die die rechtliche Verantwortung für die Planung und Durchführung eines Erlebnisses trägt. Veranstalter kann der Gastgeber selbst oder ein Dritter mit Reisegewerbe-Registrierung sein (Reisebüro, regionaler Fremdenverkehrsverband o. Ä.).
  4. „Erlebnis": jedes kulturelle Erlebnis, jede Tour, jeder Workshop oder jede sonstige Leistung, die ein Gastgeber bzw. Veranstalter über den Dienst anbietet.
  5. „Nutzer": jede natürliche oder juristische Person, die über den Dienst ein Erlebnis bucht oder daran teilnimmt.
  6. „Gastgebervergütung": das Entgelt, das dem Gastgeber als Gegenleistung für die Erbringung eines Erlebnisses gezahlt wird.

Artikel 3 (Stellung des Dienstes)

  1. Der Dienst ist eine Buchungsplattform, die Gastgeber und Veranstalter mit Nutzern verbindet.
  2. Der Betreiber ist kein Reisebüro. Der Betreiber verfügt über keine Registrierung als Reisegewerbe nach dem japanischen Reisegewerbegesetz und ist nicht befugt, Reisen selbst zu planen, zu bewerben oder zu verkaufen.
  3. Der Betreiber ist nicht der Anbieter der Erlebnisse. Die Planung und Durchführung des jeweiligen Erlebnisses liegt in der Verantwortung des Gastgebers bzw. Veranstalters.
  4. Der Betreiber erbringt über den Dienst folgende Leistungen:
    • Veröffentlichung und Bewerbung von Erlebnisinformationen
    • Bereitstellung eines Buchungssystems
    • Abwicklung der Zahlungen
    • Mehrsprachige Kommunikationsunterstützung
    • Erstbearbeitung von Anfragen der Nutzer
    • Marketing- und Werbemaßnahmen

Artikel 4 (Voraussetzungen für die Registrierung als Gastgeber)

  1. Wer den Dienst als Gastgeber nutzen möchte, muss diesen Nutzungsbedingungen zustimmen und die Registrierung nach dem vom Betreiber festgelegten Verfahren beantragen.
  2. Antragsteller sichern zu und gewährleisten, dass:
    • sämtliche für die Erbringung des Erlebnisses erforderlichen Genehmigungen, Anzeigen und Qualifikationen vorliegen;
    • sie nicht Mitglied einer kriminellen Organisation sind;
    • sie nicht bereits wegen eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen von der Registrierung ausgeschlossen wurden;
    • ihre Registrierungsangaben wahr und korrekt sind.
  3. Der Betreiber entscheidet über die Registrierung nach Gesprächen mit dem Antragsteller, Prüfung vor Ort und Überprüfung von Unterlagen. Der Betreiber behält sich vor, die Registrierung aus sachlichem Grund abzulehnen.

Artikel 5 (Erforderliche Genehmigungen und Anzeigen)

Gastgeber und Veranstalter haben je nach Art des angebotenen Erlebnisses die folgenden Genehmigungen und Anzeigen in eigener Verantwortung einzuholen und einzuhalten.

Art des ErlebnissesWesentliche erforderliche Genehmigung/Anzeige
Veranstaltung einer geplanten Reise (募集型企画旅行)Reisegewerbe-Registrierung nach dem Reisegewerbegesetz (Kategorie 1, 2, 3 oder regional beschränktes Reisegewerbe)
Erlebnisse mit Speisen- und GetränkeausgabeGaststättenerlaubnis nach dem Lebensmittelhygienegesetz, HACCP-Konformität usw.
Bereitstellung von Onsen-Einrichtungen (Thermalquellen)Genehmigung nach dem Onsen-Gesetz
Erlebnisse mit ÜbernachtungGenehmigung/Anzeige nach dem Gesetz über Beherbergungsbetriebe, dem Gesetz über Privatvermietungen (Minpaku) usw.
Wasser-/MeeresaktivitätenEinhaltung des Schiffssicherheitsgesetzes, Bootsführerscheine u. Ä.
Dolmetschen/FührungenRegistrierung nach dem Gesetz über Fremdenführer (bei entgeltlicher Führungstätigkeit)
Handel mit GebrauchtwarenGenehmigung nach dem Gesetz über den Handel mit Gebrauchtwaren

Wichtig: Qualifiziert sich ein Erlebnis als geplante Reise (募集型企画旅行 bzw. 受注型企画旅行) im Sinne des Reisegewerbegesetzes, muss der Gastgeber oder ein gesondert bestimmter Veranstalter über eine Reisegewerbe-Registrierung verfügen. Der Betreiber lässt nicht zu, dass Gastgeber ohne Reisegewerbe-Registrierung eine Reise im Sinne des Reisegewerbegesetzes planen oder durchführen.

Gastgeber ohne Reisegewerbe-Registrierung

Ein Gastgeber ohne Reisegewerbe-Registrierung kann ein Erlebnis in einer der folgenden Formen anbieten:

  1. Erbringung einer einzelnen Erlebnisleistung — ein eigenständiges Angebot wie Massage, kulturelles Erlebnis, Workshop, Kurs, Verpflegung usw.
  2. Teilnahme als Bestandteil einer von einem Veranstalter mit Reisegewerbe-Registrierung geleiteten geplanten Reise — Einbringung des eigenen Fachbereichs als Teil einer von einem Dritten mit entsprechender Registrierung (z. B. regionaler Fremdenverkehrsverband) veranstalteten geplanten Reise

Artikel 6 (Verhältnis zwischen Gastgeber und Veranstalter)

  1. Ein Gastgeber kann wählen, ob er Erlebnisse als eigener Veranstalter anbietet oder an Erlebnissen teilnimmt, bei denen ein Dritter (Reisebüro, regionaler Fremdenverkehrsverband o. Ä.) als Veranstalter auftritt.
  2. Tritt bei einem Erlebnis ein Dritter als Veranstalter auf, hat der Gastgeber mit diesem Veranstalter einen angemessenen Vertrag zu schließen, in dem Aufgabenverteilung, Verantwortlichkeiten und Vergütungsaufteilung klar geregelt sind.
  3. Der Betreiber ist nicht Partei des Vertragsverhältnisses zwischen Gastgeber und Veranstalter und übernimmt keine Verantwortung für damit zusammenhängende Streitigkeiten.

Artikel 7 (Veröffentlichung von Erlebnisinformationen)

  1. Gastgeber veröffentlichen Erlebnisinformationen gemäß dem vom Betreiber vorgegebenen Format und den entsprechenden Richtlinien.
  2. Gastgeber sind für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der von ihnen veröffentlichten Informationen verantwortlich.
  3. Der Betreiber kann bei Bedarf Korrekturen oder Ergänzungen der veröffentlichten Inhalte verlangen. Der Betreiber kann außerdem Inhalte, die gegen diese Nutzungsbedingungen, die Einzelbestimmungen oder geltendes Recht verstoßen oder die nach Einschätzung des Betreibers nicht zur Marke bzw. zum Erscheinungsbild des Dienstes passen, ablehnen oder entfernen.
  4. Der Betreiber darf von Gastgebern bereitgestellte Fotos, Texte und sonstige Inhalte unentgeltlich und nicht ausschließlich für den Betrieb und die Bewerbung des Dienstes nutzen.

Artikel 8 (Erbringung des Erlebnisses)

  1. Gastgeber erbringen das Erlebnis gegenüber den Nutzern gemäß den Angaben auf der jeweiligen Erlebnisseite des Dienstes.
  2. Gastgeber achten auf die Sicherheit der Nutzer und bemühen sich, geeignete Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung) abzuschließen.
  3. Gastgeber begegnen Nutzern mit Respekt gegenüber deren Kultur, Religion und lokalen Gepflogenheiten und kommen angemessenen Wünschen im Rahmen des Möglichen nach.
  4. Muss ein Erlebnis aus unvermeidbaren Gründen abgesagt oder geändert werden, benachrichtigt der Gastgeber unverzüglich den Betreiber und den Nutzer.

Artikel 9 (Festlegung der Stornierungsrichtlinie)

9-1. Festlegung der Richtlinie durch den Gastgeber

  1. Der Gastgeber ist verpflichtet, für jedes von ihm angebotene Erlebnis eine Stornierungsrichtlinie festzulegen, die Stornogebühren je nach Zeitpunkt der Stornierung, die Möglichkeit von Änderungen sowie die Vorgehensweise bei höherer Gewalt regelt.
  2. Der Gastgeber kann die vom Betreiber bereitgestellte Standardvorlage übernehmen (ein dreistufiger Aufbau der Stornogebühren nach dem Grundmuster „X Tage vorher kostenlos / X Tage vorher 50 % / unmittelbar vor dem Termin 100 %") oder eine an die Art des Erlebnisses angepasste, individuelle Stornierungsrichtlinie festlegen.
  3. Passt der Gastgeber die Stornierungsrichtlinie individuell an, muss diese folgende Anforderungen erfüllen:
    • klare und für den Nutzer verständliche Formulierung
    • Vereinbarkeit mit geltendem Recht (Gesetz über besondere Handelsgeschäfte, Verbrauchervertragsgesetz usw.)
    • keine unangemessene Einschränkung der Rechte des Nutzers
    • deutliche Anzeige auf der Erlebnisseite vor der Buchung durch den Nutzer

9-2. Vorgehensweise bei höherer Gewalt

  1. Der Gastgeber legt für jedes Erlebnis im Voraus eine Vorgehensweise (vollständige Rückerstattung / Umbuchung / teilweise Rückerstattung usw.) für den Fall fest, dass das Erlebnis aufgrund von Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, erheblichen Verkehrsstörungen, dem Ausbruch einer Infektionskrankheit oder sonstiger höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann.
  2. Der Gastgeber zeigt diese Vorgehensweise auf der Erlebnisseite an. Fehlt eine solche Angabe oder ist sie unklar, kann der Betreiber nach eigenem Ermessen Maßnahmen wie eine vollständige Rückerstattung an den Nutzer veranlassen.

9-3. Einhaltung der Stornierungsrichtlinie

  1. Der Gastgeber handelt im Fall einer Stornierung gemäß der von ihm festgelegten Stornierungsrichtlinie.
  2. Für die Bestimmung des Stornierungszeitpunkts ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Stornierungsmitteilung des Nutzers beim Betreiber oder beim Gastgeber eingeht.
  3. Sagt der Gastgeber das Erlebnis aus eigenem Ermessen ab oder ändert er es, hat er dem Nutzer grundsätzlich den vollen Betrag zurückzuerstatten oder eine angemessene Alternative (Ersatztermin, alternatives Angebot usw.) anzubieten.

9-4. Umgang mit Stornierungsanfragen von Nutzern

  1. Geht eine Stornierungsanfrage eines Nutzers ein, benachrichtigt der Betreiber unverzüglich den Gastgeber und legt die anwendbare Stornogebühr sowie den Rückerstattungsbetrag fest.
  2. Die Rückerstattung erfolgt durch den Betreiber über den Zahlungsdienstleister direkt an den Nutzer.
  3. Die Behandlung einer angewandten Stornogebühr (deren Berücksichtigung bei der Gastgebervergütung, das Entstehen von Gebühren des Betreibers) richtet sich nach den gesondert festgelegten „Richtlinien zur Gastgebervergütung".

Artikel 10 (Gastgebervergütung und Gebühren)

  1. Die Höhe der Gastgebervergütung, die Gebühren des Betreibers, der Zeitpunkt der Zahlung und weitere Einzelheiten werden durch einen gesonderten Einzelvertrag oder eine Einzelvereinbarung zwischen Gastgeber und Betreiber festgelegt.
  2. Die üblichen Gebührensätze sind in den gesondert festgelegten „Richtlinien zur Gastgebervergütung" geregelt.
  3. Der Betreiber zahlt dem Gastgeber als Gastgebervergütung den Restbetrag der über den Dienst von Nutzern erhaltenen Zahlungen nach Abzug der Gebühren des Betreibers, der Gebühren des Zahlungsdienstleisters, etwaiger Wechselkursverluste usw.
  4. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich am letzten Tag des auf die Durchführung des Erlebnisses folgenden Monats (sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist).
  5. Die Behandlung der Gastgebervergütung bei Stornierung oder Rückerstattung richtet sich nach der Stornierungsrichtlinie des jeweiligen Erlebnisses, nach Artikel 9 dieser Nutzungsbedingungen sowie nach dem Einzelvertrag.

Artikel 11 (Verbotene Handlungen für Gastgeber)

Gastgebern ist es untersagt:

  1. gegen Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder die Einzelbestimmungen zu verstoßen
  2. Erlebnisse ohne die erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen anzubieten
  3. Nutzer dazu zu bewegen, außerhalb des Dienstes direkt Geschäfte abzuschließen (außer mit vorheriger Zustimmung des Betreibers)
  4. falsche Erlebnisinformationen, übertriebene Werbung oder für Nutzer irreführende Angaben zu verwenden
  5. personenbezogene Daten von Nutzern über die Zwecke des Dienstes hinaus zu verwenden
  6. Nutzer zu diskriminieren, zu belästigen oder unangemessen zu behandeln
  7. Beziehungen zu kriminellen Organisationen zu unterhalten
  8. Rechte, Ehre oder Ansehen anderer Gastgeber, von Nutzern, des Betreibers oder Dritter zu verletzen
  9. den Betrieb des Dienstes zu stören
  10. sonstige Handlungen vorzunehmen, die der Betreiber als unangemessen erachtet

Artikel 12 (Umgang mit Problemfällen)

  1. Kommt es während oder im Umfeld eines Erlebnisses zu Problemen mit einem Nutzer, meldet der Gastgeber dies unverzüglich dem Betreiber.
  2. Der Betreiber unterstützt durch Informationsaustausch und Vermittlung bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gastgeber und Nutzer. Der Betreiber ist jedoch nicht Partei der Streitigkeit und trägt keine abschließende Verantwortung für deren Lösung.
  3. Bei schwerwiegenden Vorfällen oder Beschwerden kann der Betreiber vom Gastgeber die zur Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Informationen verlangen.

Artikel 13 (Haftungsumfang des Betreibers)

  1. Der Betreiber bemüht sich um einen stabilen Betrieb des Dienstes als Plattform, gewährleistet jedoch nicht die Vollständigkeit oder Kontinuität des Systems.
  2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers ist die Haftung des Betreibers gegenüber einem Gastgeber auf die Gesamtsumme der Gebühren begrenzt, die der Betreiber im letzten Monat vor Entstehen des Schadens vom betreffenden Gastgeber erhalten hat.
  3. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die auf Störungen oder Vorfälle bei Zahlungsdienstleistern, Hosting-Anbietern oder sonstigen Auftragnehmern zurückzuführen sind (es sei denn, dem Betreiber ist bei deren Auswahl grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen).

Artikel 14 (Vertraulichkeit)

  1. Der Gastgeber darf Geschäftsgeheimnisse des Betreibers, personenbezogene Daten von Nutzern und sonstige vertrauliche Informationen, die er im Rahmen der Nutzung des Dienstes erfahren hat, nicht für andere Zwecke als die Nutzung des Dienstes verwenden.
  2. Die Pflichten nach diesem Artikel bestehen auch nach Beendigung dieser Nutzungsbedingungen fort.

Artikel 15 (Umgang mit personenbezogenen Daten)

  1. Der Gastgeber hält bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die er von Nutzern erhalten hat, die einschlägigen Gesetze ein und trifft angemessene Sicherheitsmaßnahmen.
  2. Werden personenbezogene Daten zwischen dem Betreiber und einem Gastgeber ausgetauscht, wirken beide Seiten auf einen angemessenen Umgang damit hin.

Artikel 16 (Löschung der Registrierung und Vertragsbeendigung)

  1. Der Betreiber kann die Registrierung eines Gastgebers ohne vorherige Ankündigung löschen und den Vertrag nach diesen Nutzungsbedingungen beenden, wenn der Gastgeber:
    • gegen eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen verstößt;
    • erforderliche Genehmigungen oder Anzeigen verliert;
    • einen schwerwiegenden Vorfall oder eine schwerwiegende Beschwerde verursacht;
    • nachweislich Beziehungen zu kriminellen Organisationen unterhält;
    • eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Bonität erfährt, etwa durch Insolvenz;
    • über einen bestimmten Zeitraum nicht auf Mitteilungen des Betreibers reagiert;
    • aus sonstigen Gründen nach Einschätzung des Betreibers als Gastgeber des Dienstes ungeeignet ist.
  2. Der Gastgeber kann den Vertrag nach diesen Nutzungsbedingungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Betreiber kündigen. Der Gastgeber hat jedoch bereits zustande gekommene Buchungen verantwortungsvoll zu erfüllen oder im Einvernehmen mit dem Nutzer eine alternative Lösung zu treffen.

Artikel 17 (Änderung dieser Nutzungsbedingungen)

  1. Der Betreiber kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn er dies für erforderlich hält.
  2. Die geänderten Nutzungsbedingungen treten 30 Tage nach der Mitteilung der Änderung durch den Betreiber an den Gastgeber in Kraft.
  3. Nutzt der Gastgeber den Dienst nach der Mitteilung der Änderung weiter, gilt er als mit den geänderten Nutzungsbedingungen einverstanden.

Artikel 18 (Übertragung von Rechten und Pflichten)

Gastgeber dürfen ihre Stellung aus diesen Nutzungsbedingungen oder ihre Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers nicht an Dritte abtreten, verleihen oder als Sicherheit übertragen.

Artikel 19 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)

  1. Für die Auslegung und Anwendung dieser Nutzungsbedingungen gilt japanisches Recht.
  2. Bei Streitigkeiten zwischen dem Betreiber und einem Gastgeber im Zusammenhang mit dem Dienst ist das Bezirksgericht Fukuoka als ausschließlicher Gerichtsstand der ersten Instanz vereinbart.

Angaben zum Unternehmen

  • Betreiber: Miki Matsushima (Einzelunternehmerin; Umwandlung in die RADEN Co., Ltd. für Januar 2027 geplant)
  • Geschäftsbezeichnung: NOREN
  • Anschrift: 501 Burg Hakata Ekimae, 3-18-8 Hakataekimae, Hakata-ku, Fukuoka 812-0011, Japan
  • Telefon: +81-50-1793-3827 (Mo–Fr, 10:00–18:00 JST)
  • E-Mail: customer-support@noren-trip.com

Kontakt

Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen richten Sie bitte an customer-support@noren-trip.com.